CO
2
-Bepreisung
& Handel
CO
2
-Preis und Handel als nachhaltige Mittel zur
Senkung der versteckten Kosten.
1. CO
2
-Bepreisung
Für eine Kohlenstoffsteuer ist ein Weg von 50 Euro
pro Tonne CO
2
im Jahr 2020, der schrittweise bis
2030 auf 130 Euro ansteigt, angemessen. Im Ver-
kehrssektor bleiben die derzeitigen Energiesteuern
so lange bestehen, bis eine grundlegende Finanz-
reform stattgefunden hat. Sie können unabhängig
von der Klimapolitik gerechtfertigt werden, zum
Beispiel durch die Luftverschmutzung oder Infras-
trukturkosten. Ein entsprechender Weg steht auch
für einen nationalen Emissi-onshandel zur Verfü-
gung: Um zu verhindern, dass spekulative Preis-
schwankungen Investoren in die Irre führen,
braucht das System einen Rahmen aus Mindest-
und Höchstpreisen, 35 bis 70 Euro (2020) und
später 70 bis 180 Euro (2030). Außerdem ist eine
Überwachung durch eine geeignete Institution
erforderlich, damit die Kohlenstoffpreise auf der
Grundlage von Belegen angepasst werden können;
dies ist besonders wichtig, wenn es um eine Steuer
geht.
Parallel zum nationalen Start sollte Deutschland die
Preisbildung im Rahmen des EU-Emissionshandels
vorantreiben. Auch hier sollte schnell ein Mindest-
preis eingeführt werden: Das System bietet nach
wie vor keinen verlässlichen Rahmen für langfristige
Investitionen. Fortschritte im Verkehrs- und Wärme-
sektor, wie z.B. E-Mobilität und Wärmepumpen,
hängen auch von einer raschen Dekarbonisierung
des Stromsektors ab, der vom Emissionshandel
erfasst wird.
Ein Kohlenstoffpreis von 130 Euro pro Tonne im Jahr
2030 bedeutet 37 Cent mehr pro Liter Kraftstoff und
230 Euro mehr jährlich für die Gasheizung einer 80
Quadratmeter großen Wohnung. Aber der Staat
kann die Einnahmen als Pro-Kopf-Rückerstattung
("Klimadividende") umverteilen und andere Steuern
senken. So wird klimafreundliches Handeln belohnt.
Im Durchschnitt werden damit ärmere Haushalte
entlastet und die städtische und ländliche Bevöl-
kerung gleichermaßen bedacht. Für besonders
betroffene Gruppen, wie z.B. Fernpendler, müssen
Härtefallklauseln in Betracht gezogen werden.
Gegenwärtig zahlen die Verbraucher auf Strom
mehr Steuern und Abgaben als auf Benzin und
Heizöl. Zusammen belaufen sie sich auf rund 184
Euro pro Tonne CO
2
(bestehend aus Stromsteuer,
die EEG-Umlage für den Ausbau der erneuerbaren
Energien und die KWKG-Umlage für den Ausbau
der Kraft-Wärme-Kopplung). Zum Vergleich: Die
Energiesteuer auf Heizöl und Erdgas wird nur mit
23 Euro bzw. 29 Euro pro Tonne CO
2
gezahlt. Bei
Benzin und Diesel macht der Ökosteueranteil der
Mineralöl-steuer rund 64 Euro bzw. 58 Euro pro
Tonne CO
2
aus.
2. Wie funktioniert der
CO2-Handel?
Die EU will die Treibhausgasemissionen bis 2050 um
80 bis 95 Prozent reduzieren (Dekarbonisierung).
Um dies zu erreichen, legt sie in regelmäßigen
Abständen (Handelsperioden) fest, wie viel CO
2
Unternehmen in den Sektoren Energieerzeugung,
energieintensive Industrien und kommerzielle
Luftfahrt ausstoßen dürfen (Emissionsobergrenze).
Jedes betroffene Unternehmen muss für seine CO
2
-
Emissionen Emissionsrechte in Form von Zertifika-
ten vorlegen. Einige von ihnen werden kostenlos
zugeteilt. Der Rest muss bei staatlichen Auktionen
oder von anderen Unternehmen, die Emissions-
rechte übrighaben, erworben werden. Für die
Klimapolitik ist der Preis der Zertifikate entschei-
dend: Ist er niedrig, kaufen die Unternehmen eher
Emissionsrechte. Ist er dauerhaft hoch, haben sie
einen größeren Anreiz, in die CO
2
-Vermeidung zu
investieren. Die Politik entscheidet, wie viele Zertifi-
kate zur Verfügung stehen, und ihre Zahl wird aus
Klimaschutzgründen schrittweise reduziert (linearer
Reduktionsfaktor).
3. CO
2
-Neutralität bis zum
Jahr 2035
Eine Studie des Wuppertal Institut für Klima,
Umwelt, Energie gGmbH zeigt, dass, das Erreichen
von CO
2
-Neutralität bis zum Jahr 2035 aus techni-
scher und ökonomischer Sicht zwar extrem an-
spruchsvoll wäre, grundsätzlich aber möglich ist.
4. CO
2
-Uhr
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MCC-CO
2
-Uhr
Abbildung: Treibhausgasemissionen in Deutschland (in Millionen
Tonnen CO2).
Gebiete außerhalb des EU-Emissionshandels. Einschließlich anderer
Treibhausgase (umgerechnet in CO2-Äquivalente).
Quelle: Öko-Institut (2019), MCC, „Policy Brief No. 6 – German Climate
Targets“
424
417
411
404
398
392
386
380
374
430
416
401
386
371
356
341
326
311
296
Abbildung: CO2-Bepreisung plus Klimadividende hilft den Armen mit
geringem Unterschied zwischen städtischen und ländlichen Gebieten.
Entlastung (-)/Belastung (+) bei einem CO2-Preis von 130 Euro pro
Tonne im Jahr 2030 in Bereichen, die nicht vom EU-Emissionshandel
erfasst werden, in Prozent der Konsumausgaben. Die Zahl ist der
Durchschnitt in den Einkommensdezilen Nr. 1, 5 und 10. Die dicken
Balken zeigen die mittleren 50 Prozent in der jeweiligen
Haushaltsgruppe an. Die dünnen Balken zeigen den Rest bis auf
statistische Ausreißer (Abweichung über 1,5 IQA).
Äquivalenzgewichtete Haushaltseinkommen.
Quelle: MCC, „Policy Brief No. 6 – German Climate Targets“
-1,5
-1,5
+1,6
+0,1
+0,1
+2,1
+0,6
+0,6
+1,7
-1,3
-1,5
+0,3
±0
+0,5
+0,7
Abbildung: Beispielhafter Emissionspfad zur Einhaltung des deutschen
1,5-°C-Budgets, inkl. aktueller Ziele der Bundesregierung.
Quelle: Basierend auf SRU (2020), Wuppertal Institut, „CO2-neutral bis
2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5-°C-
Grenze“
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