Empfehlen:
Social Media kann süchtig und krank machen
Maßnahmen durch
Regierungen
Die Aufgabe der Politik ist es, den Nutzen an neuen
Technologien so zu ermöglichen, dass bei Menschen
und Umwelt kein Schaden entsteht.
Das macht eine politische Regulierung der Digitali-
sierung unumgänglich. Dazu brauchen wir eine
Politik, die auch Interessenskonflikte mit mächtigen,
einflussreichen Lobbygruppen und Interessens-
gruppen zum Wohl der Bürger durchsetzt.
Die großen Digitalkonzerne Amazon, Facebook,
Google, Apple, Microsoft & Co. halten mit ihrer
marktbeherrschenden Stellung Daten aller
europäischen Bürger im Besitz und nutzen diese
beliebig. Sie verweigern sich weiterhin einer
gerechten Besteuerung in Europa. Die Konzerne
bestimmen weiterhin auch über technische
Standards und die Technik der Zukunft.
Die Politik ist verantwortlich für eine digitale Demo-
kratie, die mit Steuern, Ordnungsrecht, Daten-
schutz, Transparenzpflichten und Kartellämtern
dafür sorgt, dass die Macht der Technologie-
Konzerne und des digitalen Plattform-Kapitalismus
begrenzt wird. Digitalisierung muss gemeinwohl-
orientiert ausgerichtet sein.
1. Steuern für
Digitalkonzerne
Die Gewinne der Digitalkonzerne müssen gerecht
verteilt werden. Die Digitalisierung muss durch
soziale Garantien flankiert werden. Sozialsysteme
müssen umgebaut werden, denn durch die Digitali-
sierung werden zahlreiche Arbeitsplätze verloren
gehen.
Die Gewinnverschiebung von Digitalunternehmen
muss daher unterbunden werden. Es muss das
Konzept der "virtuellen Betriebsstätte" auch im
Steuerrecht verankert werden, damit Digitalunter-
nehmen in den Ländern Steuern zahlen müssen, in
denen sie wirtschaftlich aktiv sind bzw. Kunden
haben.
Um einen gleichberechtigten Zugang auch für kleine
und mittelständische Unternehmen zu schaffen,
muss der Digital Services Act (DSA) der Europäischen
Union so ausgestaltet werden, dass der Marktzu-
gang bereits von vorne herein an Bedingungen wie
Steuerzahlungspflichten geknüpft wird.
2. Kartellrecht und
Zerschlagung der
Digitalkonzerne
Die großen Digitalkonzerne müssen demokratisch
reguliert werden. Dazu muss das Kartellrecht an das
digitale Zeitalter angepasst werden. Die dominie-
renden Digitalkonzerne müssen als Monopolisten
behandelt werden, um kartellrechtlich Marktzu-
gänge zu entflechten und die Konzerne durch ein
zeitgemäßes Kartellrecht zu zerlegen. Digitalkon-
zerne, die ihre Betriebssysteme als Standard durch-
setzen, um anschließend Innovationsgeschwindig-
keiten und Anwendungen zu bestimmen, müssen
reguliert werden.
Es bedarf einer Weiterentwicklung des Kartellrechts,
um einseitiger Marktmacht frühzeitig vorzubeugen.
3. Datenschutz und IT-
Sicherheit
Der Zweifel vieler Menschen daran, dass ihre per-
sönlichen Daten bei den Digitalkonzernen in guten
Händen sind, ist berechtigt. Ständige Verstöße von
Datenmissbrauch zeigen, wie berechtigt diese
Skepsis ist.
Daher muss der Gesetzgeber gewährleisten und
durchsetzen das Daten in allen Formen nur in strik-
ter Übereinstimmung mit europäischen Standards
und unter höchstmöglichem Schutz erhoben und
verwendet werden. Die Daten müssen verschlüsselt
werden, um die Gewährleistung der digitalen
Privatsphäre zu sichern.
Der Datenschutz muss das Recht auf digitale Selbst-
bestimmung und Datensouveränität beinhalten. Das
heißt, jeder Mensch ist im Eigentum an den eigenen
persönlichen und/oder produzierten Daten und hat
die Hoheit über seine Daten und Privatsphäre. Nur
mit einer Datensouveränität haben die Menschen
die Hoheit über ihre Privatsphäre. Dabei müssen die
Interessen von Personen am Schutz ihrer Daten und
Persönlichkeitsrechte bei der Nutzung digitaler
Systeme Vorrang vor den Interessen der Digitalkon-
zerne haben. Daten und Datenverläufe dürfen ohne
ausdrückliche Zustimmung nicht gespeichert wer-
den. Daten dürfen auch nicht ohne Zustimmung im
Einzelfall übertragen werden. Realisieren lässt sich
das neben der gesetzlichen Verpflichtung mit ver-
pflichtend einzuführenden einfach verständlichen
AGBs. Dabei muss die Zustimmung begrenzt wer-
den auf die Daten die für die Funktionalität eines
Dienstes zwingend erforderlich sind, wobei die
Daten ohne ausdrückliche Zustimmung auch nicht
gespeichert werden dürfen, bzw. nach der Nutzung
gelöscht werden müssen. Weiterhin bedarf es einer
Verpflichtung der Digitalkonzerne zu offenen Pro-
grammschnittstellen (APIs) sowie das Recht auf
Transfer der eigenen "Sozialen Daten und Bezie-
hungen" von einem Netzwerk zu einem anderen.
Die Nutzung öffentlich zugänglicher Digitalangebote
muss möglich sein, ohne dass die dabei entstehen-
den Daten wirtschaftlich verwertet werden dürfen,
bzw. öffentliche Angebote dürfen nicht von Daten-
freigaben abhängig gemacht werden. Geschäftsbe-
dingungen müssen allgemeinverständlich sein und
die Möglichkeit beinhalten, die Weiterverwendung
der anfallenden Daten auszuschließen.
Der "gläserne Mensch" ist heute Realität und IT-
Konzerne können Menschen beliebig identifizieren,
bewerten und deren zukünftiges Verhalten progno-
stizieren. Die Website Apply Magic Sauce zeigt die
Funktionsweise. Bis zur Einführung von gesetzlichen
Regelungen kann auch jeder Nutzer selbst entschei-
den, ob er Online-Dienste nutzt, die Daten sammeln.
Die kostenlosen Angebote der Onlinedienste haben
den hohen Preis der Übergabe von persönlichen
Daten und niemand weiß was damit passiert.
14. Quellen
Netzpolitik.org, „Das Plattformgrundgesetz“
Lobbycontrol, „Kontroversen um die Macht der
Digitalkonzerne“
Südwest Presse, „Experten halten Zerschlagung
Googles für „denkbar“ “
Spiegel, „Warum es keinen Sinn macht, Google
und Amazon zu zerschlagen “
Digitale Gesellschaft NRW, „Das Internet der
Konzerne“
Deutches Bundestag, „Regulierung von
Eigentumsstrukturen im Medienbereich“
LibertyOne TV, „US Military Released Micro
Drone Swarm From FA 18 Super Hornet Jet...“
Handelsblatt, „Wie sich Russland zur IT-
Großmacht entwickelt“
Mail.ru Group, „Russischer Email-, Cloud und
Social Media-Anbieter“
4. Digitale Bildung in
Schulen
Es ist dringend geboten, dass Lehrpläne sich an den
neuen Herausforderungen der Digitalisierung orien-
tieren müssen. In weiten Bereichen werden künstli-
che Intelligenz, Internet 4.0 und Roboter die
Arbeitsplätze von Menschen ersetzen. Um sich
ständig auf neue Gegebenheiten einstellen zu kön-
nen, müssen Kindern früh Soft-Skills wie “Werte,
Überzeugung, unabhängiges Denken, Teamwork,
Kreativität, Mitgefühl vermittelt werden. Um dies
zu gewährleisten müssen Lehrpläne neu erstellt
werden. Digitalisierung im Unterreicht ist daher bis
zur 8 Klassen kontraproduktiv für eine zukunftsori-
entierte Bildung und behindert das Erlernen der ge-
nannten Soft-Skills. Zahlreiche Wissenschaftler sind
sich einig, dass die Vermittlung von digitalen Fähig-
keiten in Lehrplänen nicht vor dem 14 Lebensjahr
beginnen sollte. Vorbild für zeitgemäße Lehrpläne
im Bereich Medienkompetenz können die Konzepte
der Montessori- und Walldorfschulen sein. Diese
Medienkonzepte werden auch von zahlreichen
Neurophysiologen, Kinderärzten und Medienpä-
dagogen empfohlen. Näheres dazu im Folgenden
unter Bildungskonzepte.
Die Voraussetzung für die Aufrechterhaltung einer
funktionierenden Demokratie, des Wohlstands und
des sozialen Zusammenhalts ist eine gebildete und
kritisch denkende Bevölkerung. Dazu bedarf es
eines universellen Zugangs zu qualitativ hochwerti-
ger Bildung in der gesamten EU, die es Menschen
unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ermöglicht,
sich persönlich weiterzuentwickeln. Bildung ist das
Handwerkszeug für ein selbstbestimmtes Leben in
einer Informationsgesellschaft. Neben den Hard
Skills wie Schreib- und Lesekompetenz, Mathematik,
Fremdsprachen, Wirtschafts- und Finanzkompetenz,
ein gutes Verständnis für Rechtsangelegenheiten
und den Schutz der Privatsphäre sowie Medien-
kompetenz werden in der Zukunft insbesondere
Soft Skills wie Werte, Soziale Kompetenz, Überzeu-
gung, unabhängiges Denken, Teamwork, Mitgefühl,
Selbstbewusstsein, Selbstreflexion oder Selbstkritik
und Stressresistenz wichtig sein. Durch eine men-
schenzentrierte Bildung kann die Widerstandsfähig-
keit der Menschen gegen Propaganda und psycho-
logische Manipulation verbessert werden.
Wir benötigen einen Übergang zur offenen Wissen-
schaft in allen Forschungsbereichen. Wissen muss
effizient, transparent und ohne künstliche Hinder-
nisse verbreitet werden können. Durch Steuern fi-
nanzierte wissenschaftliche Ergebnisse müssen in
öffentlich zugänglichen wissenschaftlichen Medien
veröffentlicht werden. Die Ergebnisse müssen für
die Bevölkerung kostenlos und leicht zugänglich sein.
5. Digitale Bürgerrechte
Eine staatlich und privatwirtschaftlich flächende-
ckende Erfassung von Daten ist mit einer freiheitli-
chen Demokratie nicht vereinbar. Es bedarf klarer
rechtlicher Vorgaben für den polizeilichen Einsatz
von verfassungsrechtlich umstrittenen Instrumen-
ten wie Quellen-Telekommunikationsüberwachung
und „Staatstrojaner“.
6. Chancengleichheit
Chancengleichheit für alle Netzteilnehmer ist
essentiell für eine offene digitale Gesellschaft.
Offene Daten und Offene Software in einem
offenen Netz (Netzneutralität) führt zu mehr
Transparenz und Bürgerbeteiligung.
Oft sind ländliche Regionen besonders von dem
schlechten Netzausbau betroffen. So werden tech-
nische Zugangsmöglichkeiten zukünftig zum sozia-
len und wirtschaftlichen Ausschlusskriterium.
Staatlich geförderte Glasfasernetze in öffentlichem
oder genossenschaftlichem Eigentum können eine
Lösung sein.
7. Digitale Grundrechte
Charta
Die Entwicklung einer Europäischen Digitalen
Grundrechte Charta als übergreifender Rechtsrah-
men kann ein verbindliches internationales Rechts-
instrument sein, dass eine faire und datensichere
Regulierung des Internets in Europa schafft, basie-
rend auf Internetregulierungsnormen. Eine solche
Charta kann auch individuelle und soziale Teilhabe
im virtuellen Raum sicherstellen und ein Recht auf
Internetzugriff sichern.
8. Patente in der
Informationsgesellschaft
Wirtschaftlicher Erfolg basiert in der Informations-
gesellschaft neben den technischen Erfindungen
auch durch die Entwicklung von Wissen und dem
Austausch von Informationen. Der Versuch, Soft-
ware über Patentsysteme zu regulieren, steht dem
Wesen von Freiheit des Wissens und der menschli-
chen Kultur diametral entgegen. Letztlich führen
Softwarepatente dazu, dass europäische Firmen zur
verlängerten Werkbank von US Digitalkonzernen
werden.
Daher dürfen Patente in der EU niemals für triviale,
unwesentliche „Erfindungen“, für Computerpro-
gramme, Geschäftsmodelle, Tiere, Pflanzen und
natürlich vorkommende Stoffe gewährt werden.
Solche Patente würden die Entwicklung einer brei-
ten Informationsgesellschaft verhindern und die
großen Digitalkonzerne weiter fördern, da diese
Unternehmen auf nahezu unendliche Ressourcen
zurückgreifen können. Kleine und mittelgroße IT-
Unternehmen in ganz Europa beweisen, dass
Patente auf Software keine Voraussetzung für wirt-
schaftlichen Erfolg sind. Auch in Europa muss Inno-
vation belohnt werden, aber dazu bedarf keiner
Monopolrechte, welche die Innovation bremsen
und den Zugang zu lebenswichtigen Gütern negativ
beeinflussen.
Die EU, ihre Mitgliedsstaaten und andere Industrie-
länder sollten weniger entwickelte Länder nicht
dazu zwingen, Patentbestimmungen zu akzeptie-
ren, die sich nachteilig auf die Grundbedürfnisse, die
Gesundheit, den Wohlstand und die Bildung ihrer
Bevölkerung oder ihre Entwicklungsmöglichkeiten
auswirken würden.
9. Entwicklung einer
Europäischen Open
Source Infrastruktur
Ein schneller und effektiver Weg um die bestehen-
den monopolaren Strukturen von US Digitalkonzer-
nen aufzubrechen und Wettbewerb, Innovation,
Datensicherheit und digitale Teilhabe neu zu ermög-
lichen ist die Förderung der Entwicklung von quel-
loffener Soft- und Hardware (Open Source) durch
staatliche Institutionen.
Die verstärkte Nutzung von Open Source Software
macht Europa und Deutschland unabhängig von US
Digitalkonzernen und bieten durch die Entwicklung
von eigenen Systemen auch ein großes wirtschaftli-
ches Potenzial indem neben staatlichen Institutio-
nen Unternehmen an der Entwicklung mitwirken.
So kann eine höhere Datensicherheit gewährleistet
werden und mögliche Sicherheitslücken schneller
und effektiver geschlossen werden. Open Source
soll daher auch als Kriterium in öffentlichen Aus-
schreibungen Voraussetzung sein. Unternehmen
und andere Entwicklergruppen, die Open-Source-
Lösungen veröffentlichen, sollen gezielt mit
Förderungen unterstützt werden.
10. Förderung von
europäische
Digitalunternehmen
Um den Anschluss an China und die USA zu gewin-
nen bedarf es einer umfangreichen Förderung von
Vernetzungen und Wissenstransfer zwischen
Startups und wissenschaftlichen Instituten zum
Austausch von Wissen und Verbesserung der
Verfügbarkeit und Verwendbarkeit von Daten auf
dem EU Open Data Portal, u.a. in den Bereichen
Mobilität, Smarte Städte, Produktion und Touris-
mus, um datenbasierte und pan-europäische
Businessmodelle zu fördern.
Unternehmen benötigen EU-weite Förderungen in
Forschung und Entwicklung im Bereich der künstli-
chen Intelligenz, um zu China, Russland und den
USA aufzuschließen.
Mail.Ru Group ist führender russischer Email- und
Cloud Anbieter sowie Social Media-Anbieter mit 100
Mio. aktiven Accounts
Yandex.ru vergleichbar mit Alphabet
Geschäftsmodelle von Yandex: Suchmaschine mit
Marktanteil von 60 % in Russland, größter E-Com-
merce Anbieter in Europa mit 90 Millionen Usern,
Im Bereich autonomes Fahren Technologführer
weltweit, Yandex.Taxi Marktführer, Yandex.Drive
(Carsharing mit 16.500 Carsharing-Fahrzeugen
größter Anbieter im europäischen Markt), Yandex
ist neben den USA und China führend in Machine
Learning und künstlicher Intelligenz. Beru.ru
Marktplatz von 1000 Retailern und 600 Shops
(Gemeinschaftsprojekt von Yandex and Sberbank)
Weitere bedeutende E-Commerz Konzerne sind
Wildberries.eu die sich nun auch nach Europa
ausdehnen (3,1 Milliarden € Umsatz), Ozon.ru das
Amazon von Russland und Ulmart.ru.
Abbildung: Der Gesamtumsatz von Wildberries lag 2019 so hoch wie der der drei
engsten Wettbewerber zusammen.
Quelle: Unternehmensangaben. excitingcommerce.de Juni 2019
Es ist bemerkenswert, das China, Russland und die
USA über eigene Cloud Infrastruktur, Social Media,
Internetkommunikation, Suchmaschinen, KI-
Technologie und mobile Dienste verfügen und
Europa sich einseitig von den USA im digitalen
Bereich abhängig macht.
11. Künstliche Intelligenz
beherrschen
Es bedarf einer Festlegung von humanen Standards,
Vorschriften und Richtlinien, um die Entwicklung
von Transformationstechnologien wie künstliche
Intelligenz zu steuern. Dazu bedarf es der Einfüh-
rung von Transparenzstandards für KI-Algorithmen,
insbesondere wenn die Entscheidungsfindung von
Bürger*innen betroffen ist. KI-Systeme müssen vor
der Markteinführung in einer sicheren Umgebung
getestet werden und Vorsichtsmaßnahmen sowie
Abschaltmechanismen dokumentiert werden. Es
muss für den Benutzer und Bürger*innen immer
ersichtlich sein, wann er mit einer künstlichen
Intelligenz interagiert.
Ein KI-System muss während seiner gesamten
Lebensdauer kontrollierbar und abschaltbar blei-
ben. Fragwürdige oder die Rechte einer betroffe-
nen Person beeinträchtigende Entscheidungen eines
algorithmischen Systems dürfen nicht zulässig sein.
Es bedarf eines gemeinsamen Standpunkts der
EU zum Verbot autonomer Waffen und ein Verbot
von bewaffneten Militärischen Drohnen und
Minidrohnen.
12. Garantieregeln und
Kreislaufwirtschaft
Hersteller müssen verpflichtet werden, Garantie auf
digitale Endgeräte von mindestens 3 Jahren zu
gewähren. Daneben bedarf es einer Verpflichtung
des Recyclings für alle Geräte, um die enthaltenen
Rohstoffe wieder zu verwenden.
Batterien in digitalen Geräten müssen von Nutzern
austauschbar sein.
13. Regulierung von
Eigentumsstrukturen im
Medienbereich
In den USA gelten seit dem Radio Act von 1927 und
dem Communications Act von 1934 im Prinzip bis
heute gültige Beschränkungen, nach denen Auslän-
der nicht mehr als 25% an Medienlizenzen halten
dürfen. Ausgangspunkt dieser Beschränkung war
der „Schutz nationaler Interessen“. Auch Russische-
oder Chinesische Medien können nicht von Auslän-
dern übernommen werden.
Dem gleichen Anspruch sollten europäische Medien
unterliegen.
Ebenso wie in den USA sollte in der EU die Beteili-
gung an Medienunternehmen für nicht EU Unter-
nehmen auf 25 % beschränkt werden und auch
die verbreiteten Inhalte der Medien müssen einer
Regulierung unterliegen. Das sichert die kulturelle
Eigenständigkeit durch Abwehr von kultureller
und kommerzieller Überfremdung und sichert die
Entwicklung eigener kultureller Angebote. Das
würde auch zu einer Belebung der europäischen
Medien- und Filmindustrie führen und den Einfluss
der USA auf die europäische Kultur, Marken und
Livestyle begrenzen. Dies ist auch eine wichtige
Maßnahme, um im Rahmen des Klimaschutzes zu
einer Veränderung des Konsumentenverhaltens
zu kommen.
Als aktuelles Beispiel für Regelungsbedarf ist die
Axel Springer Gruppe zu der neben zahlreichen
Digital Medien auch Zeitschriften wie Bild und Welt
gehören. Seit 2020 ist der Mehrheitsgesellschafter
die US-amerikanischen Beteiligungsgesellschaft KKR.
Kinder mit pädagogischem Spiel. Foto: stem.T4L, Unsplash
Facebook-Hauptsitz in Menlo Park, CA. Foto: Greg Bulla, Unsplash
Abbildung: VKontakte, Odnoklassniki, Habr und Telegram gelten als die
„russischen“ Social-Media-Kanäle. Quelle: Pressrelations
Abbildung: VKontakte (VK) ist das größte russische Netzwerk und gilt unter
Experten als der wichtigste Social-Media-Kanal im Land: Jeden Monat platzieren
hier mehr als 30,7 Millionen Menschen öffentliche Postings. Quelle: Pressrelations
Quelle: statcounter. Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
Quelle: Gartner (Juli 2019). Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP)
Quelle: We are Social; Hootsuite; DataReportal. Stiftung Wissenschaft
und Politik (SWP)
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