Grundlagen zur
Digitalisierung
5G – der neue
Mobilfunkstandard
5G hat erhelblichen Einfluss auf unsere Gesundheit
und wird gesellschaftlich zu einseitig diskutiert.
Empfehlen:
Social Media kann süchtig und krank machen
Das Wichtigste in Kürze
Digitalisierung bedeutet für den neue
Mobilfunkstandard 5G:
•
Hochfrequente elektromagnetische Felder sind
schädlich für lebende Organismen
•
Aus technischen Gründen muss ein sehr dich-
tes Netz an neuen 5G-Funkmasten aufgestellt
werden
•
Weitere Zukunftstechnik (z.B. „Internet der
Dinge“) sorgt für zusätzliche Verstärkung der
Felder
•
Ergebnis: flächendeckende Exposition
•
Folgen: Zunahme von Krebs, Zellstress,
Genschäden, Konzentrationsstörungen,
Schlafstörungen, Depression und anderen
Krankheitsbildern
•
5G-Ausbau verstößt gegen mehrere offizielle
Richtlinien (z.B. UNESCO, EU)
1. Hochfrequente
elektromagnetische Felder
Mehr als 180 unterzeichnenden Wissenschaftler
und Ärzte aus 36 Ländern, empfehlen ein Morato-
rium beim Ausbau von 5G, bis potenzielle Risiken
für die menschliche Gesundheit und die Umwelt
vollständig durch industrieunabhängige Wissen-
schaftler erforscht wurden.
Es ist erwiesen, dass hochfrequente elektromag-
netischen Felder (HF-EMF) für Menschen und die
Umwelt schädlich sind. 5G führt zu einer massiven
Zunahme der Zwangsexposition durch kabellose
Kommunikation.
Die 5G-Technik funktioniert nur über kurze Entfer-
nungen. Durch festes Material werden die Signale
nur schlecht übertragen. Viele neuen Antennen
werden benötigt, und die vollständige Einführung
wird in städtischen Gebieten zu Antennen im
Abstand von 10 bis 12 Häusern führen. Daher wird
die Zwangsexposition stark erhöht. Mit „der immer
umfangreicheren Nutzung kabelloser Techniken“
kann niemand einer Exposition aus dem Weg gehen.
Neben der erhöhten Anzahl von 5G-Basisstationen
(selbst innerhalb von Häusern, Läden und Kranken-
häusern) werden nämlich laut Schätzungen „10 bis
20 Milliarden Drahtlosanschlüsse“ (von Kühlschrän-
ken, Waschmaschinen, Überwachungskameras,
selbstfahrenden Autos und Bussen, usw.) Teil des
Internets der Dinge sein. All dies zusammen kann
zu einer exponentiellen Zunahme der gesamten
langfristigen Exposition aller EU-Bürger gegenüber
hochfrequenten elektromagnetischen Feldern
(HF-EMF) führen.
2. Auswirkungen auf
lebende Organismen
Schädliche Auswirkungen von HF-EMF sind bereits
bewiesen Über 230 Wissenschaftler aus mehr als 40
Ländern haben ihre „ernsthafte Besorgnis“ hin-
sichtlich der allgegenwärtigen und zunehmenden
Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern
durch elektrische und kabellose Geräte geäußert,
schon vor dem zusätzlichen Ausbau von 5G. Sie be-
ziehen sich auf die Tatsache, dass „zahlreiche aktu-
elle wissenschaftliche Veröffentlichungen gezeigt
haben, dass sich elektromagnetische Felder auf le-
bende Organismen auswirken, bereits bei Intensi-
täten, die weit unterhalb der meisten internationa-
len und nationalen Grenzwerte liegen“.
Zu den Auswirkungen gehören ein erhöhtes Krebs-
risiko, Zellstress, eine Zunahme schädlicher freier
Radikaler, Genschäden, strukturelle und funktio-
nelle Veränderungen im Fortpflanzungssystem,
Lern- und Gedächtnisdefizite, neurologische
Störungen sowie negative Auswirkungen auf das
allgemeine Wohlbefinden bei Menschen. Schädi-
gungen betreffen bei weitem nicht nur den
Menschen. Es gibt nämlich zunehmende Hinweise
auf schädliche Auswirkungen bei Pflanzen und
Tieren. Nachdem der Appell der Wissenschaftler im
Jahr 2015 verfasst wurde, wurden durch zusätzliche
Forschung ernsthafte gesundheitliche Risiken durch
HF-EMF von kabelloser Technik bestätigt. Die (25-
Millionen-US-Dollar teure) Studie des US-amerikani-
schen National Toxicology Program (NTP), die
größte der Welt, zeigt eine statistisch deutliche
Zunahme beim Auftreten von Gehirn und Herzkrebs
in Tieren, die elektromagnetischen Feldern unter-
halb der ICNIRP-Grenzwerte ausgesetzt waren
(ICNIRP, International Commission on Non-Ionizing
Radiation Protection = Internationale Kommission
zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung).
Diese Grenzwerte gelten in den meisten Ländern.
Diese Ergebnisse untermauern die Ergebnisse in
epidemiologischen Studien am Menschen zu hoch-
frequenter Strahlung und dem Hirntumorrisiko.
Eine große Anzahl fachlich überprüfter wissen-
schaftlicher Berichte zeigen Schädigungen der
menschlichen Gesundheit durch elektromagneti-
sche Felder auf.
Die Internationale Agentur für Krebsforschung
(IARC), die Krebsforschungsagentur der
Weltgesundheitsorganisation (WHO), kam im Jahr
2011 zum Ergebnis, dass elektromagnetische Felder
der Frequenzen von 30 KHz bis 300 GHz möglicher-
weise krebserregend für Menschen sind (Gruppe
2B). Neue Studien, wie die oben erwähnte Studie
des NTP, sowie mehrere epidemiologische
Untersuchungen, wie die aktuellsten Studien zur
Handynutzung und Hirnkrebsrisiken bestätigen je-
doch, dass hochfrequente Strahlung krebserregend
für Menschen ist. Die EUROPAEM EMF Leitlinie 2016
sagt aus, dass „es starke Hinweise gibt, dass eine
langfristige Exposition gegenüber bestimmten
EMFs ein Risikofaktor bei Krankheiten, wie be-
stimmten Krebsarten, Alzheimer sowie männlicher
Unfruchtbarkeit ist. Häufige Symptome von EHS
(elektromagnetischer Hypersensibilität) sind unter
anderem Kopfschmerzen, Konzentrationsstörun-
gen, Schlafstörungen, Depression, fehlende
Energie, Erschöpfung und grippeartige Symptome“.
3. Krankheitssymptome
durch elektromagnetische
Felder
Ein zunehmender Teil der Bevölkerung Europas ist
von Krankheitssymptomen betroffen, die in der wis-
senschaftlichen Literatur seit vielen Jahren mit der
Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern
durch kabellose Techniken in Verbindung gebracht
wurden. Die internationale Wissenschaftliche
Erklärung zu EHS & multipler Chemikaliensensibi-
lität (MCS), Brüssel2015, sagt folgendes aus:
„Angesichts unserer aktuellen wissenschaftlichen
Erkenntnis unterstreichen wir, dass alle nationalen
und internationalen Gremien und Organisationen
EHS und MCS als tatsächliche Erkrankungen im
medizinischen Sinn anerkennen müssen. Ihnen
kommen die Rolle von Wächterkrankheiten zu. In
den kommenden Jahren könnte es zu weitreichen-
den Problemen bei der öffentlichen Gesundheit
kommen. Dies gilt für alle Länder, in denen die auf
elektromagnetischen Feldern beruhenden kabello-
sen Techniken sowie vermarktete chemische Subs-
tanzen uneingeschränkt verwendet werden.
Tatenlosigkeit führt zu Kosten für die Gesellschaft
und ist keine Option mehr. Wir erkennen diese
schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Gesund-
heit einstimmig an. Um dieser weltweiten Pandemie
in angemessener Weise zu begegnen müssen weit-
reichende primäre Verhütungsmaßnahmen ergrif-
fen und ihnen Vorrang eingeräumt werden.“
4. Eigene Maßstäbe der
Behörden
Das Vorsorgeprinzip (UNESCO) wurde 2005 von der
EU übernommen: „Wenn menschliche Aktivitäten zu
moralisch nicht hinnehmbarem Schaden führen kön-
nen, der wissenschaftlich plausibel, aber unsicher ist,
müssen Maßnahmen ergriffen werden, um diesen
Schaden zu vermeiden oder zu verringern.“
Die Resolution 1815 (Europarat, 2011): „Alle zumut-
baren Maßnahmen (sind zu) ergreifen, um die
Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern
zu verringern, insbesondere gegenüber hochfrequen-
ten Wellen von Mobiltelefonen und insbesondere die
Exposition von Kindern und jungen Menschen, bei
denen das Risiko von Gehirntumoren am größten zu
sein scheint. Die Versammlung empfiehlt dringend,
dass das ALARA-Prinzip (ALARA; as low as reasonably
achievable - so gering, wie vernünftigerweise erreich-
bar) angewendet wird. Dabei müssen sowohl die so-
genannten thermischen Wirkungen als auch die
athermischen (nicht-thermischen) oder biologischen
Wirkungen elektromagnetischer Emissionen oder
Strahlung berücksichtigt werden“. Außerdem müs-
sen (Punkt 8,5) „die Standards und die Qualität der
Risikobewertung verbessert werden“.
Der Nürnberger Kodex (1949) gilt für alle Experi-
mente an Menschen. Er umfasst daher den Ausbau
von 5G mit neuer, stärkerer Exposition gegenüber
HF-EMF. Für sämtliche derartige Versuche gilt: „Der
Versuch ist so zu planen und auf Ergebnissen von
Tierversuchen und naturkundlichem Wissen über
die Krankheit oder das Forschungsproblem aufzu-
bauen, dass die zu erwartenden Ergebnisse die
Durchführung des Versuchs rechtfertigen werden.
Kein Versuch darf durchgeführt werden, wenn von
vornherein angenommen werden kann, dass er zum
Tod oder einem dauernden Schaden führen wird.“
(Nürnberger Kodex, Punkte 3-5). Bereits veröffent-
lichte wissenschaftliche Studien zeigen, dass „von
vornherein angenommen werden kann“, dass es
reale Gesundheitsrisiken gibt.
Die Europäische Umweltagentur (EUA) warnt vor
„Strahlungsrisiken durch Alltagsgeräte“, obwohl
die Strahlung unterhalb der Grenzwerte der
WHO/ICNIRP liegt. Die EUA kommt auch zu der
Schlussfolgerung: „Es gibt viele Beispiele, in denen
das Vorsorgeprinzip in der Vergangenheit nicht ange-
wendet wurde und wo es zu schweren und oft
irreversiblen Schäden bei der Gesundheit und der
Umwelt kam. Schädliche Expositionen können ver-
breitet sein, bevor es sowohl zu „überzeugenden“
Beweisen von Schäden durch langfristige Exposition
kommt, als auch einem biologischen Verständnis
[Mechanismus] davon, wie dieser Schaden verursacht
wird.“
5. „Sicherheitsrichtlinien“
schützen die Industrie –
nicht die Gesundheit
Die aktuellen ICNIRP-„Sicherheitsrichtlinien“ sind
veraltet. Sämtliche belegten Schäden, die oben er-
wähnt werden, treten auf, obwohl sich die Strah-
lung unterhalb der „Sicherheitsrichtlinien“ der
ICNIRP befindet. Deshalb sind neue Sicherheits-
standards erforderlich. Der Grund für die irrefüh-
renden Richtlinien liegt am Interessenkonflikt der
ICNIRP-Mitglieder, aufgrund ihrer Beziehungen zu
Telekommunikations- oder Stromunternehmen.
Dieser untergräbt die Unparteilichkeit, die die
Festlegung von öffentlichen Expositionsstandards
gegenüber nichtionisierender Strahlung leiten
sollte. Um Krebsrisiken zu bewerten, ist es not-
wendig, Wissenschaftler mit Fachkompetenz in
der Medizin, insbesondere der Onkologie, einzu-
beziehen.
Die aktuellen Richtlinien der ICNIRP/WHO für elek-
tromagnetische Felder beruhen auf der überholten
Hypothese, dass „die kritische Wirkung der Expo-
sition gegenüber HF-EMF, die für die menschliche
Gesundheit und Sicherheit relevant ist, in der
Erwärmung des exponierten Gewebes liegt.“
Wissenschaftler haben jedoch bewiesen, dass viele
verschiedenen Arten von Krankheiten und Schädi-
gungen verursacht wurden, ohne dass eine Erwär-
mung stattfindet („nicht-thermische Wirkungen“),
bei Strahlungsintensitäten, die weit unterhalb der
ICNIRP-Grenzwerte liegen.
Die Wissenschaftler fordern:
1.
„Alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen,
um den Ausbreitung der hochfrequenten
elektromagnetischen Felder (HF-EMF) von 5G
zu stoppen, bis unabhängige Wissenschaftler
sicherstellen können, dass für EU-Bürger 5G
und die gesamten Strahlungsintensitäten,
die durch HFEMF (5G zusammen mit GSM,
UMTS, LTE und WLAN) nicht schädlich sind,
insbesondere für Säuglinge, Kinder und
schwangere Frauen sowie für die Umwelt.
2.
Zu empfehlen, dass alle EU-Länder, insbeson-
dere ihre Strahlenschutzbehörden, die
Resolution 1815 erfüllen und ihre Bürger,
einschließlich Lehrern und Ärzten, über
Gesundheitsrisiken durch HFEMF-Strahlung
aufklären sowie darüber, wie und warum
kabellose Kommunikation zu vermeiden ist,
insbesondere in/an/nahe z. B. Zentren für
die Tagesbetreuung, Schulen, Wohnungen,
Arbeitsplätzen, Krankenhäusern und Alten-
pflegeeinrichtungen.
3.
Sofort, ohne Einflussnahme der Industrie,
eine EU-Arbeitsgruppe unabhängiger, tat-
sächlich unparteiischer Wissenschaftler zu
EMF und Gesundheit ohne Interessenkon-
flikte zu ernennen,
um die Gesundheits-
risiken zu bewerten und:
a.
Über neue, sichere „Grenzwerte für
die maximale Gesamtexposition“ für
die gesamte kabellose Kommunikation
innerhalb der EU zu entscheiden.
b.
Die gesamte und kumulative Exposition,
von der EU-Bürger betroffen sind, zu
erforschen.
c.
Regeln zu verfassen, die innerhalb der
EU vorgeschrieben/durchgesetzt wer-
den, die festlegen, wie zu verhindern
ist, dass die neuen „Grenzwerte für die
maximale Gesamtexposition“ in der EU
überschritten. Dies gilt im Hinblick auf
alle Arten elektromagnetischer Felder,
um die Bürger zu schützen, insbeson-
dere Säuglinge, Kinder und schwangere
Frauen.
4.
Zu verhindern, dass die Drahtloskommuni-
kations-/Telekommunikationsbranche über
ihre Lobbyorganisationen EU-Beamte dazu
überredet, Entscheidungen zur weiteren
Verbreitung der hochfrequenten Strahlung,
einschließlich 5G, in Europa zu treffen.
5.
Kabelgebundene digitale Telekommunikation
zu bevorzugen und auszubauen.
Wir erwarten von Ihnen bis spätestens 31. Okto-
ber 2017 eine Antwort an die beiden zuerst er-
wähnten Unterzeichner zu den Maßnahmen, die
Sie treffen werden, um die Einwohner der EU vor
hochfrequenten elektromagnetischen Feldern
und insbesondere der Strahlung von 5G zu schüt-
zen.
Dieser Appell und Ihre Reaktion wird öffentlich
verfügbar sein.“
Rainer Nyberg, EdD, Professor Emeritus (Åbo
Akademi), Vasa, Finland. Lennart Hardell, MD, PhD,
Professor (assoc) Department of Oncology, Faculty of
Medicine and Health, University Hospital, Örebro,
Sweden”
Internationale Wissenschaftler und Ärzte warnen
vor den Gesundheitsrisiken durch den Mobilfunk-
standard 5G und fordern ein Moratorium. Sie for-
dern die Überprüfung der Technologie, die Fest-
legung von neuen, sicheren „Grenzwerten für
die maximale Gesamtexposition“ der gesamten
kabellosen Kommunikation, sowie den Ausbau der
kabelgebundenen digitalen Telekommunikation zu
bevorzugen.
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PM
10
PM
2,5
SO
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Abbildung: Lücke zwischen EU-Norm und WHO-Leitlinien, Quelle:
Leitlinien der WHO für Luftqualität 2005 und Luftqualitätsrichtlinien
2008/50/EG, Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs 2018.
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Frequenzen, Wellen und Beispielen.
Quelle: Shutterstock
Elektromagnetische Strahlungsmessung im mobilen Netzturm
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Relaisturm, Prag, Tschechische Republik
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Vermeiden Sie ähnliche Fehler, wie die der Kommission
(2008/721/EC), als sie von der Industrie unterstützte
Mitglieder für das SCENIHR ernannte, und der EU einen
irreführenden Bericht über die Gesundheitsrisiken der
EU unterbreitete, der der Telekommunikationsindustrie
einen Freibrief zur Bestrahlung der Bevölkerung gab.
Der Text wird jetzt von Strahlenschutzbehörden in der
EU zitiert.