Ethische, rechtliche und soziale

Implikationen

Regeln für eine nachhaltige Nutzung der Biotechnologie

Biotechnologie
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Die Chancen für eine nachhaltige, sich an dem objektiven Nutzen für Menschen und dem Ökosystem orientierende Biotechnologie hängen von rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Die von der Industrie vorangetriebene „Zwillings- revolution“ in der Informations- und Biotechnologie entzieht sich derzeit der Kontrolle liberal-demokratischer Systeme. Wir haben erlebt, dass das Wirtschaftswachstum als traditionelles Lösungs- instrument für soziale und politische Probleme durch „stätiges Wachstum“ zur allgemeinen Bedürfnisbefriedigung zur Ursache der Klimakrise und zur Spaltung der Gesellschaft geführt haben. Die künftige politischen Program- matik muss daher nun, eine neue Welt verändernder Systeme wie künstliche Intelligenz, Big Data und Bioengineering in „ein neues sinnvolles Narrativ“ integrieren. Dabei muss der Nutzen für die Lebenssituation von Menschen und der Erhalt und die Regenerierung des Ökosystems im Mittelpunkt stehen. Wenn wir die Biotechnologie und die Künstliche Intelligenz weise regulieren, können die Vorteile für die Menschheit unermesslich sein. Sollten wir die Entscheidungen der Industrie überlassen, könnte dies zum Untergang der Menschheit führen. Die Chancen und Bedrohungen sind sehr vielseitig. Die fortlaufende Vereinigung von Bio- und Informationstechnologie kann dazu führen, dass Regierungen und Unternehmen mit Hilfe biometrischer Sensoren den Verstand und die Gefühle der Menschen direkt überwachen können. Ohne Regulierungen können zukünftig biotechnologische Innovationen eine neue Spezies entstehen lassen und den Homo sapiens einem neuen Totalitarismus unterwerfen. Die Grüne Biotechnologie kann mit der Freisetzung von Gentechnik zu irrepa- rablen Eingriffen in natürliche Ökosysteme führen und sich zu einer wahren Hydra entwickeln. Der Raubbau der Saatgut-Hersteller führt nicht zu einer Antwort auf die Frage nach der Ernährung einer wachsenden Weltbevölkerung. Zukünftige globale Herausforderungen zu lösen ist nicht die Aufgabe profito- rientierter Industrieunternehmen. Für eine nachhaltige Regulierung braucht es vor allem von der Industrie unabhängige und gebildete Politiker, politische Stabilität und ein internationales Konzept das folgende Parameter in den Mittelpunkt stellt: 1. Einen klar definierten Handlungsspielraum für die Biotechnologie mit internationalen Regeln für die Begrenzung des Machbaren. Diese Regeln müssen sich an dem objektiven Nutzen für Menschen und dem Ökosystem orientieren und müssen den Einsatz von Biosensoren, Implantaten sowie Schnittstellen zwischen Menschen und Maschine regeln. Als Beispiel für den Bereich Medizin kann die Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes (WMA) über »Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen« dienen. 2. Regeln für verantwortungsvolle Biotechnologie Die Staaten der Europäischen Union müssen einen Vertrag auf der Basis von EU Recht und einen internationalen Vertrag mit dem Vereinigten Königreich über verantwortungsvolle Forschung und den Einsatz von Biotechnologie und Biosicherheit mit folgenden Regeln vereinbaren: A. Die Staaten müssen sicherstellen, dass Personen, die an biosicherheits- relevanter Forschung beteiligt sind, die Kompetenz zur Identifizierung des Dual-Use-Potenzials ihrer Forschung erwerben. B. Die Staaten müssen sicherstellen, dass bei der Finanzierung, Planung und Durchführung biotechnologischer Forschung folgende Verpflich- tungen für alle relevanten Akteure wie Forschende, Forschungsförderer, Biotechnologieunternehmen, Gutachter und Redakteure gelten. Das gleiche gilt für Forschungskooperationen: a) die Ziele, Vorteile, Nachteile und Risiken der geplanten Forschung müssen umfangreich und durch wissenschaftliche Gutachten dargelegt werden. Dies ist die Basis für eine Genehmigung der Maßnahmen. b) Forschende, Forschungsförderer und relevante Unternehmen müssen evaluieren, ob ein Forschungsprogramm in die als beson- ders missbrauchsanfällige und besorgniserregende Forschung der »Gain-of-Function Studies of Concern« (GOFsoc) oder »Dual Use Research of Concern« (DURC) fällt; die Ergebnisse dieser Bewer- tungen sind zu dokumentieren und müssen in das Genehmigungs- verfahren einfließen. c) Forschungsprogramme müssen daraufhin geprüft werden, dass beurteilt werden kann, ob die Forschungszwecke und der Nutzen auch durch weniger risikoreiche Forschungsprogramme erreicht werden können. d) Forschungsprogramme müssen daraufhin geprüft werden, ob die Vorteile ausreichen, um die damit verbundenen Risiken und Nachteile zu rechtfertigen. Hier ist es besonders wichtig zu prüfen, ob ein Forschungsprogramm ein unverhältnismäßig hohes Risiko für geschützte Rechte und Werte, wie das Leben und die Gesund- heit von Menschen und der Umwelt, beinhaltet. Ergibt die Bewer- tung, dass ein Risiko besteht, darf das Forschungsprogramm nicht finanziert werden und es darf nicht durchgeführt werden. e) Im Falle eines Forschungsprogramms, bei dem die Virulenz eines Mikroorganismus hinsichtlich seiner pathogenen Wirkungen für Menschen oder Tiere in solchem Umfang erhöht wird, dass seine Verbreitung außerhalb des Labors eine Pandemie unter Menschen oder Tieren hervorruft oder wenn mit einer solchen Erhöhung zu rechnen ist (GOFsoc), gilt grundsätzlich das Risiko gegenüber dem möglichen Nutzen überwiegt. Solche Forschungs- programme dürfen nicht finanziert und nicht durchgeführt werden. C. DURC und GOFsoc müssen in einem globalen (oder mehreren suprana- tionalen / nationalen) Open-Access-Registern aufgeführt werden, um die Transparenz der Forschung und offene Kommunikation zu gewähr- leisten. a) Die Ergebnisse biosicherheitsrelevanter Forschung müssen grund- sätzlich veröffentlicht werden. Eine Behördliche interdisziplinäre Kommission muss bewerten, ob im Einzelfall Missbrauchsrisiken es rechtfertigen, dass Forschungsergebnisse nicht vollständig zu veröffentlichen sind. D. Bei einer neu einzurichtenden, interdisziplinären behördlichen Einrich- tung, die aus Wissenschaftlern und Politikern besetzt ist, müssen alle Biotechnologischen Forschungsprojekte und insbesondere DURC und GOFsoc Forschungen angezeigt und genehmigt werden. Forschende, Forschungsförderer und Biotechnologieunternehmen sind somit ver- pflichtet, alle Forschungen anzuzeigen und genehmigen zu lassen bevor diese durchgeführt oder finanziert werden. E. Öffentliche und private Fördereinrichtungen und Unternehmen in den Staaten, die auf dem Gebiet der Biotechnologie tätig sind, müssen sicherstellen, dass DURC- und GOFsoc-Projekte nur dann gefördert werden, wenn a) das Projekt angezeigt und genehmigt wurde, den Regelungen in diesem Vertrag nachkommt, und b) die Forschung im globalen, (supranationalen / nationalen) Open- Access-Register aufgeführt ist. F. Die Staaten erstellen spezifischere Definitionen der DURC oder GOFsoc Bestandteile des Vertrags. Diese Definitionen umfassen konkrete Expe- rimente und listet dabei die genauen Regeln, die es ermöglichen, zwischen sinnvollen und unangemessenen Risiken zu unterscheiden. Diese müssen in einem neuen internationalen Vertrag für verantwor- tungsvolle Biotechnologie und Biosicherheit festgelegt werden. G. So kann ein biotechnologisches Governance-Regime in Übereinstim- mung mit relevanten und moralisch gerechtfertigten Werten einer humanen Weltordnung entwickelt werden, das darauf gerichtet ist, auf verantwortungsvolle Weise uns vor den wissenschaftlichen und technischen Gefahren der Biotechnologie und zusammenhängender Digitalisierung zu schützen. 3. Politiker müssen die Chancen und Gefahren gemeinsam mit unabhängigen Wissenschaftlern ohne Industrieeinfluss beurteilen. Politiker können keine Entscheidungen von globaler Tragweite fällen, wenn sie dem derzeitigen Lobbyismus weiter ausgesetzt sind und wenn sie keine fundierten Kennt- nisse über Klimakrise, Atomenergie, Künstliche Intelligenz und Biotechno- logie besitzen. Dazu bedarf es einer anderen Bildungsauswahl der Politiker in Kernpositionen. 4. Es muss eine klare Grenze zwischen Politik und Industrie gezogen werden und Politiker dürfen nach ihrer Amtszeit nicht die Seiten wechseln dürfen. Dafür müssen sie eine entsprechende Absicherung bekommen. 5. Für die großen globalen Probleme wie Klimakrise, Atomenergie, Künstliche Intelligenz und Biotechnologie brauchen wir eine effektive globale Zusammenarbeit. Dies wird ohne ein stärkeres Vertrauen zwischen den Nationen nicht möglich sein. Dazu müssen wir alte Denk- und Bedrohungs- muster verändern und uns den echten Herausforderungen widmen. Letzt- lich ist das auch die einzige Chance das Überleben der Menschheit zu sichern. Wem nutzt es, wenn Europa die Entwicklung von Killerrobotern und künst- lichen Menschen verbietet und Amerikaner, Chinesen oder Koreaner diese dann bauen. Weder China noch Russland sind wirklich kriegerische Bedro- hungen für Europa oder die Welt. Wenn man sich die Kriege der Vergangen- heit ansieht, dienten diese den Energieressourcen. Neue Kriege werden durch die Klimakrise entstehen. Um diese zu verhindern, gibt es keine ernsthafte Alternative zur Zusammenarbeit der Weltgemeinschaft. 6. Jeder von uns muss sich daher stärker als verantwortlicher Teil der Menschheit insgesamt empfinden. Dazu müssen wir in der nationalen und der kommunalen Politik den globalen Problemen größeres Gewicht verlei- hen. Bei der Wahl einer Regierung oder sogar eines Bürgermeisters müssen wir auch die Einstellung dieser Politiker zu Fragen von globaler Bedeutung hinterfragen. 7. Die Biotechnologie muss dazu genutzt werden, die Menschheit von Krank- heiten und Gebrechen zu heilen und darf nicht dazu führen nur eine kleine Elite biotechnisch aufzurüsten. 8. Die Biotechnologie kann helfen den Umgang mit Nutztieren zu verändern. Die Biotechnologie darf nicht eingesetzt werden um Kühe, Schweine und Hühner zu entwickeln, die schneller wachsen und mehr Fleisch produzieren. Sie kann aber helfen künstliches Fleisch herzustellen, das in Laboratorien aus Tierzellen gezüchtet wird. So kann sie helfen für ein Steak einfach ein entsprechendes Stück Fleisch ohne Schadstoffe wachsen zu lassen, anstatt eine Kuh mit Antibiotika und Wachstumsbeschleunigern aufzuziehen und zu schlachten. Der erste derart erzeugte Hamburger wurde im Jahr 2013 produ- ziert. Damals kostete das 330.000 Dollar, heute sind es nur noch 11 Dollar. Innerhalb von kurzer Zeit wird ein künstlicher Hamburger wahrscheinlich weniger kosten als ein "normales" Stück Hackfleisch. Mit der entsprechen- den Forschung könnten wir in absehbarer Zeit künstliches Fleisch im indus- triellen Maßstab produzieren. Was viel günstiger, ökologischer und ethisch unbedenklicher ist. 9. Besorgniserregend sind die Investments des Militärs in Biotechnologien und Arbeitsinitiativen, um die Prozesse der Natur zu nutzen, um die Kriegs- kräfte besser zu unterstützen. Ein Beispiel für die Dual-Use-Forschung ist das vom US-Verteidigungsministerium (Defense Advanced Research Pro- jects Agency, DARPA) initiierte und geförderte Insect Allies Program. Das Programm hat das Ziel, genetisch modifizierte Viren herzustellen, die Nutz- pflanzen für Grundnahrungsmittel zu infizieren, indem Insekten diese Pflan- zenviren verteilen und in die Pflanzen einbringen. Dieses Programm ist besorgniserregend, weil eine bloße Vereinfachung der hier erforschten Biotechnologie eine biologische Waffe erzeugen kann.
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»Dual Use Research of Concern« (DURC) Ergebnisse der biowissenschaftlichen Forschung können zum Nutzen der Menschen, der Gesellschaft oder der Umwelt verwendet werden. Einige Ergebnisse bergen aber auch das Potential, des Missbrauchs und können bewusst Schäden herbeiführen. Unternehmen oder Menschen können von beiden Möglichkeiten profitieren. Vor dieser „Zweifachen Nutzung“ (Dual Use) sind selbst Ergebnisse der Grundlagenforschung nicht vollständig gefeit.
»Gain-of-Function Studies of Concern« (GOFsoc) Die Gain-of-Function (GOF)-Forschung beinhaltet Experimente, die darauf abzielen oder von denen erwartet wird (und/oder die vielleicht tatsächlich stattfinden), die Übertragbarkeit und/oder Viru- lenz von Krankheitserregern zu erhöhen. Solche Forschungen zielen in der Regel darauf ab, das Verständnis von Krankheitserregern, ihrer Inte- raktion mit menschlichen Wirten und/oder ihres Potenzials, Pandemien zu verursachen, zu unter- suchen. Das Ziel solcher Forschung ist es, die öffentliche Gesundheit und die Bereitschafts- maßnahmen und/oder die Entwicklung medizi- nischer Gegenmaßnahmen besser zu verstehen. Trotz möglicher potenzieller Vorteile birgt die GOF-Forschung unberechenbare Risiken in Bezug auf die Biosicherheit durch Laborunfälle und Irrtümer (Biosafety) und durch Missbrauch der Technik und Forschung (Biosecurity).
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Demonstranten versammelten sich auf den Straßen gegen die Monsanto Corporation. Das Unternehmen wird beschuldigt, Lebensmittel unsicher verändert zu haben. 25. Mai 2013 in Orlando, Florida.
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Ethische, rechtliche und soziale Implikationen Regeln für eine nachhaltige Nutzung der Biotechnologie
Die Chancen für eine nachhaltige, sich an dem objektiven Nutzen für Menschen und dem Ökosys- tem orientierende Biotechnologie hängen von rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Die von der Industrie vorangetriebene „Zwillingsrevolution“ in der Informations- und Biotechnologie entzieht sich derzeit der Kontrolle liberal-demokratischer Systeme. Wir haben erlebt, dass das Wirtschaftswachstum als traditionelles Lösungsinstrument für soziale und politische Probleme durch „stätiges Wachstum“ zur allgemeinen Bedürfnisbefriedigung zur Ursache der Klimakrise und zur Spaltung der Gesellschaft geführt haben. Die künftige politischen Programmatik muss daher nun, eine neue Welt verändernder Systeme wie künstliche Intelligenz, Big Data und Bioenginee- ring in „ein neues sinnvolles Narrativ“ integrieren. Dabei muss der Nutzen für die Lebenssituation von Menschen und der Erhalt und die Regenerierung des Ökosystems im Mittelpunkt stehen. Wenn wir die Biotechnologie und die Künstliche Intelligenz weise regulieren, können die Vorteile für die Menschheit unermesslich sein. Sollten wir die Entscheidungen der Industrie überlassen, könnte dies zum Untergang der Menschheit führen. Die Chancen und Bedrohungen sind sehr vielseitig. Die fortlaufende Vereinigung von Bio- und Informations- technologie kann dazu führen, dass Regierungen und Unternehmen mit Hilfe biometrischer Sensoren den Verstand und die Gefühle der Menschen direkt überwachen können. Ohne Regulierungen können zukünftig biotechnologische Innovationen eine neue Spezies entstehen lassen und den Homo sapiens einem neuen Totalitarismus unterwerfen. Die Grüne Biotechnologie kann mit der Freisetzung von Gentechnik zu irreparablen Eingriffen in natür- liche Ökosysteme führen und sich zu einer wahren Hydra entwickeln. Der Raubbau der Saatgut- Hersteller führt nicht zu einer Antwort auf die Frage nach der Ernährung einer wachsenden Weltbevöl- kerung. Zukünftige globale Herausforderungen zu lösen ist nicht die Aufgabe profitorientierter Indus- trieunternehmen. Für eine nachhaltige Regulierung braucht es vor allem von der Industrie unabhängige und gebildete Politiker, politische Stabilität und ein internationales Konzept das folgende Parameter in den Mittelpunkt stellt: 1. Einen klar definierten Handlungsspielraum für die Biotechnologie mit internationalen Regeln für die Begrenzung des Machbaren. Diese Regeln müssen sich an dem objektiven Nutzen für Menschen und dem Ökosystem orientieren und müssen den Einsatz von Biosensoren, Implantaten sowie Schnittstellen zwischen Menschen und Maschine regeln. Als Beispiel für den Bereich Medizin kann die Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes (WMA) über »Ethische Grundsätze für die medizinische For- schung am Menschen« dienen. 2. Regeln für verantwortungsvolle Biotech- nologie Die Staaten der Europäischen Union müssen einen Vertrag auf der Basis von EU Recht und einen internationalen Vertrag mit dem Vereinigten Königreich über verantwortungs- volle Forschung und den Einsatz von Biotech- nologie und Biosicherheit mit folgenden Regeln vereinbaren: A. Die Staaten müssen sicherstellen, dass Personen, die an biosicherheitsrelevanter Forschung beteiligt sind, die Kompetenz zur Identifizierung des Dual-Use-Potenzials ihrer Forschung erwerben. B. Die Staaten müssen sicherstellen, dass bei der Finanzierung, Planung und Durchfüh- rung biotechnologischer Forschung folgen- de Verpflichtungen für alle relevanten Akteure wie Forschende, Forschungsför- derer, Biotechnologieunternehmen, Gutachter und Redakteure gelten. Das gleiche gilt für Forschungskooperationen: a) die Ziele, Vorteile, Nachteile und Risiken der geplanten Forschung müssen umfangreich und durch wissenschaft- liche Gutachten dargelegt werden. Dies ist die Basis für eine Genehmigung der Maßnahmen. b) Forschende, Forschungsförderer und relevante Unternehmen müssen eva- luieren, ob ein Forschungsprogramm in die als besonders missbrauchsanfällige und be-sorgniserregende Forschung der »Gain-of-Function Studies of Concern« (GOFsoc) oder »Dual Use Research of Concern« (DURC) fällt; die Ergebnisse dieser Bewertungen sind zu dokumentieren und müssen in das Genehmigungsverfahren einfließen. c) Forschungsprogramme müssen da- raufhin geprüft werden, dass beurteilt werden kann, ob die Forschungszwecke und der Nutzen auch durch weniger risikoreiche Forschungsprogramme erreicht werden können. d) Forschungsprogramme müssen da- raufhin geprüft werden, ob die Vorteile ausreichen, um die damit verbundenen Risiken und Nachteile zu rechtfertigen. Hier ist es besonders wichtig zu prüfen, ob ein Forschungsprogramm ein unver- hältnismäßig hohes Risiko für geschütz- te Rechte und Werte, wie das Leben und die Gesundheit von Menschen und der Umwelt, beinhaltet. Ergibt die Be- wertung, dass ein Risiko besteht, darf das Forschungsprogramm nicht finan- ziert werden und es darf nicht durch- geführt werden. e) Im Falle eines Forschungsprogramms, bei dem die Virulenz eines Mikroorganis- mus hinsichtlich seiner pathogenen Wirkungen für Menschen oder Tiere in solchem Umfang erhöht wird, dass seine Verbreitung außerhalb des Labors eine Pandemie unter Menschen oder Tieren hervorruft oder wenn mit einer solchen Erhöhung zu rechnen ist (GOF- soc), gilt grundsätzlich das Risiko gegen- über dem möglichen Nutzen überwiegt. Solche Forschungsprogramme dürfen nicht finanziert und nicht durchgeführt werden. C. DURC und GOFsoc müssen in einem globalen (oder mehreren supranationalen / nationa- len) Open-Access-Registern aufgeführt werden, um die Transparenz der Forschung und offene Kommunikation zu gewähr- leisten. a) Die Ergebnisse biosicherheitsrelevanter Forschung müssen grundsätzlich ver- öffentlicht werden. Eine Behördliche interdisziplinäre Kommission muss bewerten, ob im Einzelfall Missbrauchs- risiken es rechtfertigen, dass For- schungsergebnisse nicht vollständig zu veröffentlichen sind. D. Bei einer neu einzurichtenden, interdiszi- plinären behördlichen Einrichtung, die aus Wissenschaftlern und Politikern besetzt ist, müssen alle Biotechnologischen Forschungs- projekte und insbesondere DURC und GOF- soc Forschungen angezeigt und genehmigt werden. Forschende, Forschungsförderer und Biotechnologieunternehmen sind somit verpflichtet, alle Forschungen anzuzeigen und genehmigen zu lassen bevor diese durchgeführt oder finanziert werden. E. Öffentliche und private Fördereinrichtungen und Unternehmen in den Staaten, die auf dem Gebiet der Biotechnologie tätig sind, müssen sicherstellen, dass DURC- und GOFsoc-Projekte nur dann gefördert werden, wenn a) das Projekt angezeigt und genehmigt wurde, den Regelungen in diesem Vertrag nachkommt, und b) die Forschung im globalen, (suprana- tionalen / nationalen) Open-Access- Register aufgeführt ist. F. Die Staaten erstellen spezifischere Defini- tionen der DURC oder GOFsoc Bestandteile des Vertrags. Diese Definitionen umfassen konkrete Experimente und listet dabei die genauen Regeln, die es ermöglichen, zwischen sinnvollen und unangemessenen Risiken zu unterscheiden. Diese müssen in einem neuen internationalen Vertrag für verantwortungsvolle Biotechnologie und Biosicherheit festgelegt werden. G. So kann ein biotechnologisches Governance- Regime in Übereinstimmung mit relevanten und moralisch gerechtfertigten Werten einer humanen Weltordnung entwickelt werden, das darauf gerichtet ist, auf verantwortungsvolle Weise uns vor den wissenschaftlichen und technischen Gefahren der Biotechnologie und zusam- menhängender Digitalisierung zu schützen. 3. Politiker müssen die Chancen und Gefahren gemeinsam mit unabhängigen Wissenschaftlern ohne Industrieeinfluss beurteilen. Politiker können keine Entscheidungen von globaler Trag- weite fällen, wenn sie dem derzeitigen Lobbyis- mus weiter ausgesetzt sind und wenn sie keine fundierten Kenntnisse über Klimakrise, Atom- energie, Künstliche Intelligenz und Biotechnologie besitzen. Dazu bedarf es einer anderen Bildungs- auswahl der Politiker in Kernpositionen. 4. Es muss eine klare Grenze zwischen Politik und Industrie gezogen werden und Politiker dürfen nach ihrer Amtszeit nicht die Seiten wechseln dürfen. Dafür müssen sie eine entsprechende Absicherung bekommen. 5. Für die großen globalen Probleme wie Klima- krise, Atomenergie, Künstliche Intelligenz und Biotechnologie brauchen wir eine effektive globale Zusammenarbeit. Dies wird ohne ein stärkeres Vertrauen zwischen den Nationen nicht möglich sein. Dazu müssen wir alte Denk- und Bedrohungsmuster verändern und uns den echten Herausforderungen widmen. Letztlich ist das auch die einzige Chance das Überleben der Menschheit zu sichern. Wem nutzt es, wenn Europa die Entwicklung von Killerrobotern und künstlichen Menschen verbietet und Amerikaner, Chinesen oder Koreaner diese dann bauen. Weder China noch Russland sind wirklich kriegerische Bedrohungen für Europa oder die Welt. Wenn man sich die Kriege der Vergangenheit ansieht, dienten diese den Energieressourcen. Neue Kriege werden durch die Klimakrise entstehen. Um diese zu verhindern, gibt es keine ernsthafte Alternative zur Zusammenarbeit der Weltgemein- schaft. 6. Jeder von uns muss sich daher stärker als verant- wortlicher Teil der Menschheit insgesamt emp- finden. Dazu müssen wir in der nationalen und der kommunalen Politik den globalen Problemen größeres Gewicht verleihen. Bei der Wahl einer Regierung oder sogar eines Bürgermeisters müssen wir auch die Einstellung dieser Politiker zu Fragen von globaler Bedeutung hinterfragen. 7. Die Biotechnologie muss dazu genutzt werden, die Menschheit von Krankheiten und Gebrechen zu heilen und darf nicht dazu führen nur eine kleine Elite biotechnisch aufzurüsten. 8. Die Biotechnologie kann helfen den Umgang mit Nutztieren zu verändern. Die Biotechnologie darf nicht eingesetzt werden um Kühe, Schweine und Hühner zu entwickeln, die schneller wach- sen und mehr Fleisch produzieren. Sie kann aber helfen künstliches Fleisch herzustellen, das in Laboratorien aus Tierzellen gezüchtet wird. So kann sie helfen für ein Steak einfach ein entsprechendes Stück Fleisch ohne Schadstoffe wachsen zu lassen, anstatt eine Kuh mit Antibiotika und Wachstumsbeschleunigern aufzuziehen und zu schlachten. Der erste derart erzeugte Hamburger wurde im Jahr 2013 produ- ziert. Damals kostete das 330.000 Dollar, heute sind es nur noch 11 Dollar. Innerhalb von kurzer Zeit wird ein künstlicher Hamburger wahrschein- lich weniger kosten als ein "normales" Stück Hackfleisch. Mit der entsprechenden Forschung könnten wir in absehbarer Zeit künstliches Fleisch im industriellen Maßstab produzieren. Was viel günstiger, ökologischer und ethisch unbedenklicher ist. 9. Besorgniserregend sind die Investments des Militärs in Biotechnologien und Arbeitsinitiati- ven, um die Prozesse der Natur zu nutzen, um die Kriegskräfte besser zu unterstützen. Ein Beispiel für die Dual-Use-Forschung ist das vom US-Verteidigungsministerium (Defense Advanced Research Projects Agency, DARPA) initiierte und geförderte Insect Allies Program. Das Programm hat das Ziel, genetisch modifizierte Viren herzu- stellen, die Nutzpflanzen für Grundnahrungs- mittel zu infizieren, indem Insekten diese Pflan- zenviren verteilen und in die Pflanzen einbringen. Dieses Programm ist besorgniserregend, weil eine bloße Vereinfachung der hier erforschten Biotechnologie eine biologische Waffe erzeugen kann.
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